Was dürfen Amtfluencer posten – und was nicht?

Wer als Amtfluencer (Corporate Influencer einer Behörde) aktiv ist, kennt die Grundprinzipien längst: Authentisch auftreten, professionell bleiben, rechtliche Grenzen einhalten.

Und doch tauchen in meinen Beratungen immer wieder Fragen wie diese auf:

  • 💬 Wie formuliere ich Posts so, dass sie spannend sind, ohne vertrauliche Informationen preiszugeben?

  • 💬 Kann ich auf meinem persönlichen LinkedIn-Profil Einblicke aus dem Arbeitsalltag teilen, wenn ich dabei auch meine Nebentätigkeit erwähne?

  • 💬 Und wie weit darf ich gehen, wenn ich zu aktuellen politischen Debatten Stellung beziehen möchte?

In diesem Beitrag geht es genau um diese sensiblen Bereiche, in denen selbst erfahrene Amtfluencer:innen (und ihre Vorgesetzten) manchmal ins Grübeln geraten.

Amtfluencer auf den offiziellen Kanälen der Behörde

Das ist der einfachste Teil: Auf offiziellen Behördenprofilen sprecht ihr nicht als Person, sondern für die Organisation.

  • Inhalte folgen einer klaren Kommunikationsstrategie – meist abgestimmt mit Pressestelle oder Social-Media-Team.

  • Die Behörde gibt Themen, Tonfall und Bildsprache vor.

  • Ihr kommuniziert keine persönliche Meinung.

Praktisch heißt das: Selbst wenn ihr das Gesicht des Social-Media-Kanals seid, am Ende entscheidet hier die Behörde, was veröffentlicht wird. Im Impressum des Kanals steht eure Behörde – das heißt, ihr seid rechtlich nicht verantwortlich.

Amtfluencer auf dem eigenen Profil (z.B. bei LinkedIn)

Hier wird es nun spannender: Wenn ihr als offizielle Corporate Influencer (z.B. im Rahmen eines Amtfluencer-Programms) auf eurem persönlichen Profil postet – worauf müsst ihr dann achten?

Rechtliche Lage

Rein rechtlich ist hier viel erlaubt. Grundsätzlich dürfen Beschäftigte alles posten, was nicht gegen ihren Arbeitsvertrag oder – im Fall von Beamtinnen und Beamten – gegen das Dienst- und Treueverhältnis verstößt.

Ob ein Beitrag im Einzelfall zulässig ist, müsste im Zweifel ein Gericht entscheiden.

💡 Ein einfacher Merksatz hilft euch bei der Orientierung: Alles, was im „echten Leben“ erlaubt oder verboten ist, gilt auch auf Social Media.

Dazu zählt unter anderem:

  • das Veröffentlichen vertraulicher Unterlagen oder interner Informationen,

  • das Posten von Bildern und Videos, die gegen Persönlichkeits- oder Urheberrechte verstoßen,

  • das Tätigen extremistischer, diskriminierender oder beleidigender Aussagen.

Die typischen Fallen liegen nicht im Offensichtlichen, sondern im Nebensatz: ein Foto, auf dem vertrauliche Dokumente im Hintergrund liegen. Eine Anekdote, die unbeabsichtigt Rückschlüsse auf konkrete Personen zulässt. Oder eine Formulierung, die plötzlich als parteipolitische Positionierung gelesen werden kann.

Meine Tipps, was Corporate Influencer auf persönlichen Profilen vermeiden sollten

  • Keine parteipolitische Positionierung: Neutralität ist ein hohes Gut im öffentlichen Dienst. Auch scheinbar harmlose Likes oder Kommentare können als Parteinahme interpretiert werden.

  • Respekt vor der Privatsphäre von Kolleginnen und Kollegen: Niemand sollte ohne ausdrückliche Einwilligung auf Fotos oder in Videos erscheinen.

  • Vertrauliches bleibt vertraulich: Interne Dokumente, Entwürfe, Zahlen oder Planungen haben in der Öffentlichkeit nichts verloren.

  • Keine abwertenden oder spöttischen Bemerkungen über Bürger:innen oder Kolleg:innen: Selbst ironische oder humorvoll gemeinte Beiträge können missverstanden werden und Vertrauen beschädigen.

  • Fakten sorgfältig prüfen: Wer behördliche Informationen teilt, sollte sie vorher verifizieren – auch, wenn sie aufs persönliche Profil kommen. Falsche Angaben schaden nicht nur der eigenen Glaubwürdigkeit, sondern auch der der Behörde.

 💡 Merkregel:

Wenn du bei einer dieser Fragen zögerst: lieber nicht posten, sondern erst intern klären.

Nebentätigkeiten, Hobbies und Ehrenämter – wie viel darf ins Profil?

Einige Amtfluencer:innen posten nicht nur zu ihrem Behördenjob, sondern auch zu privaten Projekten, Nebentätigkeiten oder Ehrenämtern. Das ist grundsätzlich erlaubt – unter bestimmten Voraussetzungen:

1️⃣ Rechtliche und dienstliche Vorgaben einhalten

  • Beamte müssen Nebentätigkeiten genehmigen lassen.

  • Angestellte im öffentlichen Dienst müssen Nebenjobs in der Regel melden, teils genehmigen lassen.

  • Auch bei Ehrenämtern lohnt ein Blick in die internen Regeln, besonders bei Überschneidungen mit der dienstlichen Tätigkeit.

2️⃣ Rollen und Kontexte klar trennen

  • Wenn ein Post über die Nebentätigkeit oder das Ehrenamt erscheint, sollte nicht der Eindruck entstehen, die Behörde unterstütze oder bewerbe dieses Projekt offiziell.

  • Keine Nutzung von dienstlichen Ressourcen (z. B. Kamera der Behörde, Logo, Büroräume) für private Werbung.

  • Im Text kann ein kleiner Transparenz-Hinweis helfen, z. B.: „In meiner Freizeit produziere ich Videos für … – unabhängig von meiner Arbeit bei Behörde XY.“

3️⃣ Auf mögliche Interessenkonflikte achten

  • Wenn die Nebentätigkeit politisch, kommerziell oder inhaltlich sensibel ist, sollte man besonders genau prüfen, ob es zu Interessenkonflikten kommen könnte.

  • Ein Ehrenamt, zum Beispiel in einem Sportverein, ist in der Regel unproblematisch.

  • Kritischer wird es, wenn die Nebentätigkeit Berührungspunkte mit den Themen der eigenen Behörde hat (z. B. ein Bauamtsmitarbeiter, der privat Bauprojekte berät).

Beispiele:

„Am Wochenende habe ich als ehrenamtliche Rettungsschwimmerin beim Sommerfest geholfen.“
„Neben meinem Job bei der Stadtverwaltung biete ich als freiberuflicher Fotograf Business-Shootings an.“ (mit klarer Trennung)
„Ich biete für Unternehmen Beratung zu Förderanträgen an“ – wenn man hauptberuflich Fördermittel vergibt.
„Für mein nebenberufliches Unternehmen habe ich gestern im Büro schnell ein Werbevideo aufgenommen.“

Geschmacksfragen stehen nicht zur Diskussion!

😉 Nicht alles, was einem Vorgesetzten persönlich nicht gefällt, ist ein No-Go.

Ob ein Foto zu bunt ist, ein Witz nicht zündet oder Urlaubsbilder „unpassend“ erscheinen – all das fällt in den Bereich persönlicher Geschmack. Solange der Inhalt rechtlich einwandfrei und dienstlich unproblematisch ist, darf er auch veröffentlicht werden.

Die Entscheidung darüber liegt bei euch, nicht bei den individuellen Vorlieben einzelner Führungskräfte!

Fazit

Wer die rechtlichen Vorgaben und die wenigen echten No-Go’s kennt, kann die eigenen Kanäle souverän führen – und dabei individuell, nahbar und authentisch bleiben!

Checkliste und Angebot

Nachfolgend findet ihr unsere praktische Checkliste.

Ihr sucht professionelle Begleitung bei der Einführung eines Corporate-Influencer-Programms in eurer Behörde? Dann schaut euch doch mal unsere Amtfluencer Masterclass an, die wir derzeit mit mehreren Behörden duchführen.

Checkliste für Amtfluencer: Posten oder nicht?

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